16.09.2009 0
Anzeige: Banken und Versicherungen
Bankenhaftung
Es ist auch nach Art und Umfang des bisherigen Anlageverhaltens und dem Vermögen des Kunden zu fragen. Dadurch entsteht ein individuelles Kundenprofil. Unter Berücksichtigung des Gefahrenpotentials der besprochenen Wertpapiere muss dann eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen.
Faustregel: Unerfahrene Geldanleger und Anleger mit wenig Vermögen sind besonders intensiv über die Risiken aufzuklären. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde risikobehaftete Papiere erwerben möchte. Erfahrene Anleger bedürfen hingegen keiner ausgiebigen Risikoaufklärung, es sei denn, sie wollen besonders spekulative Anlagen tätigen. Problematisch war bisher die Haftung und deren Beweisbarkeit bei Falschberatung.
Durch die Einführung der Mi- FID (Die Europäische Finanzmarktrichtlinie Ende 2007 (Markets in Financial Instruments Directive) oder Directive Marchés d’Instruments Financiers (MIF)), sollte eine einheitliche Gesetzesgrundlagegeschaffen werden. Nahezu alle Banken setzen daher heute Erfassungsbögen ein, in denen die Daten des Anlegers aufgenommen werden. Hauptzweck: Nachweis der Bank, dass sie den Kunden über die möglichen Risiken und seinen Kenntnissen entsprechend aufgeklärt hat.
Der Anleger hat diesen Bogen zu unterschreiben. Damit können Banken Schadenersatzansprüche abwehren bzw. Anleger eine Fehlberatung beweisen. In Deutschland stärkt der Bundestag die Kundenrechte bei Anlageberatungen noch mehr: Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli 2009 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Ab 1. Januar 2010 müssen dann Finanz- und Anlageberater Beratungsgespräche detailliert dokumentieren und Kunden ein entsprechendes Beratungsprotokoll vor Abschluss des Vertrages vorlegen. Außerdem können etwaige Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung bei Wertpapieranlagen künftig bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss geltend gemacht werden.
Rechtsanwalt Stefan Kesting (Hamburg/Cannes/ Berlin) informiert in der RCZ regelmäßig über Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutsch-französischen Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache.
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