01.01.2011 0
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Vermögenssteuer und Europarecht
Bei Personen ohne oder mit geringem Einkommen, für die die Vermögenssteuer nahezu die einzige Steuer darstellen würde (z.B. Rentner), entfällt diese ganz, da die sogenannte «Rocard-Deckelung» verbietet, dass die Vermögenssteuer mehr als 85 Prozent des Einkommens ausmacht (bei der Einkommensteuer sind es 50 Prozent).
Diese Regelung gilt jedoch derzeit nicht für Steuerausländer. Selbst wenn danach keine Steuern zu zahlen wären, werden sie dennoch zur Kasse gebeten. Dies könnte dem europäischen Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Daher hat die Europäische Kommission am 28. Oktober 2010 Frankreich aufgefordert, seine Steuergesetze entsprechend anzupassen. Wirtschafsministerin Christine Lagarde hat Rechtsmittel angekündigt, Sarkozy Reformen ab Juni 2011. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen für den ausländischen Steuerzahler damit einhergehen.
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