09.09.2009 0
Anzeige: Besonderheiten im deutsch-französischen Recht zur Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge ist geregelt, wenn:
- die zivilrechtliche Grundlage optimiert ist
- die weichenden Erben zufriedengestellt sind
- der Haftungsumfang der nicht mehr Tätigen sicher gestellt ist
- die Bestimmungen des deutschen Erbschaftsteuerreformgesetzes für die Nachfolger beachtet wurden und
- die steuerlichen Konsequenzen für die nicht mehr tätigen Inhaber minimiert sind.
Aktuell zu diesem Thema ein Hinweis zum Erbrecht: Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland- Frankreich ist seit 3. April 2009 in Kraft. Es findet Anwendung auf die Nachlässe von Personen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens sterben und auf Schenkungen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens ausgeführt werden. Das DBA soll eine Doppelbesteuerung dadurch «vermeiden », dass die für in Frankreich geschaffen werden. Nahezu alle Banken setzen daher heute Erfassungsbögen ein, in denen die Daten des Anlegers aufgenommen werden.
Hauptzweck: Nachweis der Bank, dass sie den Kunden über die möglichen Risiken und seinen Kenntnissen entsprechend aufgeklärt hat. Der Anleger hat diesen Bogen zu unterschreiben. Damit können Banken Schadenersatzansprüche abwehren bzw. Anleger eine Fehlberatung beweisen. In Deutschland stärkt der Bundestag die Kundenrechte bei Anlageberatungen noch mehr: Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli 2009 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.
Ab 1. Januar 2010 müssen dann Finanz- und Anlageberater Beratungsgespräche detailliert dokumentieren und Kunden ein entsprechendes Beratungsprotokoll vor Abschluss des Vertrages vorlegen. Außerdem können etwaige Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung bei Wertpapieranlagen künftig bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss geltend gemacht werden.
Rechtsanwalt Stefan Kesting (Hamburg/Cannes/Berlin) informiert in der RCZ regelmäßig über Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutsch-französischen Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache.
LEGITAX - Kesting & Partner
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